Die Stiftung Gemeindepsychiatrie Bonn-Rhein-Sieg folgt der freiwilligen Selbstverpflichtung der Initiative Transparente Zivilgesellschaft und veröffentlicht deren Vorgaben entsprechend folgende Angaben:
Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr unserer Organisation
Stiftung Gemeindepsychiatrie Bonn-Rhein-Sieg
Pfaffenweg 27
53227 Bonn
Gegründet: 2018
Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation
Unsere Satzung finden Sie hier. Weitere Angaben zu den Zielen über unsere Stiftung finden Sie im Bereich „Über uns“. Ausführliche Informationen im Bereich „Stiftungs-News“.
Angaben zur Steuerbegünstigung
Wir sind nach dem Feststellungsbescheid des Finanzamtes Bonn-Außenstadt vom 11.01.2019, Steuernummer: 206/5878/1623 als mildtätig Zwecken dienend anerkannt. Wir sind berechtigt, für Spenden, die uns zur Verwendung für unsere Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck ( 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger
Vorstand:
Wolfgang Pütz (Vorsitzender), Gerhard Wolf
Kuratorium:
Dieter Liminski (Vorsitzender)
Rafael Selzer,
Thomas Regh,
Fritz-Ludwig Hirschhäuser,
Dr. Markus Banger,
Annette Schwolen-Flümann,
Eva-Maria Rechmann-Busch,
Ute Schroller
Bericht über die Tätigkeiten unserer Organisation
Zweck der Stiftung ist die Mittelbeschaffung und –weitergabe i.S.d. § 58 Nr.1 AO zur Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderung, der Altenhilfe, des Gesundheitswesens, des Wohlfahrtswesens und der Bildung sowie Unterstützung hilfsbedürftiger Personen durch eine andere Körperschaft. Zweck ist außerdem die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderung, der Jugendhilfe, der Altenhilfe, des Gesundheitswesens, des Wohlfahrtswesens und der Bildung sowie Unterstützung hilfsbedürftiger Personen durch eigene Tätigkeiten der Stiftung.
Da die Stiftung Gemeindepsychiatrie Bonn-Rhein-Sieg erst 2018 gegründet worden ist, liegt noch kein Jahresbericht/keine Gewinn- und Verlustrechnung sowie Bilanz vor. Er/Sie wird hier veröffentlicht sobald sie zur Verfügung steht, spätestens 12 Monate nach Ablauf des ersten Geschäftsjahres
Die Stiftung Gemeindepsychiatrie Bonn-Rhein-Sieg
- hat das Ziel, Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, soweit es ihren Möglichkeiten und Bedürfnissen entspricht, ein Leben in weitgehender Normalität zu bieten,
- bezweckt die Unterstützung von Menschen mit seelischer, geistiger oder psychischer Erkrankung und deren Eltern und Angehörigen,
- vertritt eine Auffassung von Gemeindepsychiatrie, die das Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Menschen in den Mittelpunkt stellt,
- fördert die Inklusion im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention.
Personalstruktur
Die Organe der Stiftung sind der Vorstand, das Kuratorium und die Stiftungsversammlung. Die Mitglieder der Stiftungsorgane sind ehrenamtlich tätig. Darüber hinaus ist kein weiteres Personal bei der Stiftung Gemeindepsychiatrie Bonn-Rhein-Sieg angestellt.
Angaben zur Mittelherkunft/Angaben zur Mittelverwendung
Die Stiftung Gemeindepsychiatrie Bonn-Rhein-Sieg wurde Ende 2018 als gemeinnützige Stiftung vom Bonner Verein für gemeindenahe Psychiatrie e.V., jetzt Gemeindepsychiatrie Bonn-Rhein-Sieg, errichtet. Der Bonner Verein hat das Stiftungskapital als Anfangsvermögen zur Verfügung gestellt.
Testatsexemplar des Jahresabschlusses 2018 der Stiftung Gemeindepsychiatrie Bonn-Rhein-Sieg: Testatsexemplar
Da die Stiftung Gemeindepsychiatrie Bonn-Rhein-Sieg erst 2018 gegründet worden ist, liegt noch kein Jahresbericht/keine Gewinn- und Verlustrechnung sowie Bilanz vor. Er/Sie wird hier veröffentlicht sobald sie zur Verfügung steht, spätestens 12 Monate nach Ablauf des ersten Geschäftsjahres.
Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit
Organigramm
Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zuwendung mehr als zehn Prozent unserer gesamten Jahreseinnahmen ausmachen.
sind noch nicht vorhanden.
Da die Stiftung Gemeindepsychiatrie Bonn-Rhein-Sieg erst 2018 gegründet worden ist, liegt noch kein Jahresbericht/keine Gewinn- und Verlustrechnung sowie Bilanz vor. Er/Sie wird hier veröffentlicht sobald sie zur Verfügung steht, spätestens 12 Monate nach Ablauf des ersten Geschäftsjahres.
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