Testamentsspende – Erbe spenden
Durch eine Testamentsspende hat Ihr Engagement über Ihr eigenes Leben hinaus Bestand. In Ihrem Testament können Sie die Stiftung Gemeindepsychiatrie Bonn-Rhein-Sieg zum Erben oder Miterben bestimmen. So kann Ihr letzter Wille vielen Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen neue Hoffnung und Perspektive geben. Da die Stiftung Gemeindepsychiatrie Bonn-Rhein-Sieg als gemeinnützige Organisation von der Erbschaftssteuer befreit ist, kommt Ihr Testament ohne steuerliche Abzüge unserer Arbeit zugute.
Erbschaftssteuer-Höhe senken durch ein Vermächtnis
Statt die Stiftung selbst als Erben einzusetzen, können Sie auch ein Vermächtnis in Ihr Testament aufnehmen, das Ihre Erben verpflichtet, bestimmte Geldbeträge oder Sachwerte der Stiftung Gemeindepsychiatrie Bonn-Rhein-Sieg zuzuwenden. Dafür schreiben Sie in Ihr Testament, was genau an die Stiftung vererbt werden soll. Ihre Erben sind verpflichtet, diese Vermächtnisse zu erfüllen. Auch diese Art der Zuwendung führt zu einer Verminderung der Erbschaftssteuer.
Bei der Gestaltung Ihres letzten Willens sind wir Ihnen gern behilflich und stellen den Kontakt zu einem Experten her. Sprechen Sie uns gern an.
Danke für Interesse und Ihre Unterstützung!